|
|
 |
A R B E I T S P L A T Z F Ö R D E R U N G :
 |
Zur
Sicherung des Betriebsstandortes St. Andrä gewährt die Stadtgemeinde St.
Andrä an bereits bestehende Unternehmen
sowie an neu gegründete Unternehmen für die Schaffung von zusätzlichen
Arbeitsplätzen eine Arbeitsplatzförderung in Form
einer 30%igen Rückerstattung der entrichteten Kommunalsteuer
auf die Dauer von fünf Jahren.
|
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch,
auch nicht bei Vorliegen aller Voraussetzungen.
Auskünfte: Tel. 04358/2710-20
|
 |