Wirtschaftsförderungen

L E H R L I N G S F Ö R D E R U N G : 

Die Stadtgemeinde St. Andrä gewährt jedem Betrieb mit Betriebsstandort St. Andrä (ausgenommen Lehrwerkstätten), eine einmalige Lehrlingsförderung in Höhe von € 220,-- für jeden neu eingestellten Lehrling. Diese Förderung läuft unabhängig anderer Förderungsaktionen von Land und Bund. Als Nachweis ist dem Ansuchen um Lehrlingsförderung eine Kopie des Lehrvertrages mit dem Genehmigungsvermerk der Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer für Kärnten beizulegen.


A R B E I T S P L A T Z F Ö R D E R U N G : 

 

Zur Sicherung des Betriebsstandortes St. Andrä gewährt die Stadtgemeinde St. Andrä an bereits bestehende Unternehmen
sowie an neu gegründete Unternehmen für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen eine Arbeitsplatzförderung in Form
einer 30%igen Rückerstattung der entrichteten Kommunalsteuer
auf die Dauer von fünf Jahren.


Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch,
    auch nicht bei Vorliegen aller Voraussetzungen.

Auskünfte: Tel. 04358/2710-20


F O R M U L A R E   O N L I N E 

Ansuchen - Lehrlingsförderung
Ansuchen - Arbeitsplatzförderung